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Gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeit und Bildung – Ansätze der Landesarbeitspolitik

Grundlegende Basis für die soziale Teilhabe und für den sozialen Zusammenhalt sind die Sicherung von Arbeit, die Integration der Menschen in Arbeit und die Verhinderung ihrer Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt. Gleiches gilt für Bildung und Qualifizierung - auch hier muss jeder einbezogen und darf niemand ausgegrenzt werden. Die Landesarbeitspolitik will daher mithilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen von Arbeitssuchenden zu erhöhen. Dafür verfolgt sie folgende Ansätze:

  • Die Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und die Sicherung des Fachkräftebedarfs mithilfe der regionalen ‚Fachkräftebüros‘ stärkt die unternehmerische Wirtschaftskraft und erhält die Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten.
  • Die Förderung nachhaltiger Existenzgründungen durch die ‚Lotsendienste‘ schafft zusätzliche Arbeitplätze - für die Gründerinnen und Gründer sowie für weitere Beschäftigte.
  • Die berufliche Erstausbildung aller ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen Brandenburgs ist - auch über Förderprogramme von Bund und Land - sichergestellt. Damit wird eine solide Basis für ihre Zukunft gelegt.
  • Damit die Menschen sich zuversichtlich neuen Chancen öffnen können, ist es wichtig, die Übergangsrisiken zu minimieren. Unsere Landesarbeitspolitik verfolgt dazu das sogenannte ‚beschäftigungsfördernde Risikomanagement‘.
  • Der Übergang von der Schule in die Ausbildung wird z. B. durch das Förderprogramm ‚Initiative Oberschule - IOS‘ unterstützt: Schulabbrüche sollen vermieden und die Berufsorientierung soll verbessert werden.
  • Beim Einstieg von der Ausbildung in den Beruf hilft das Programm ‚Einstiegsteilzeit‘.
  • Langzeitarbeitslose und Betroffene - vor allem Frauen -, die während ihrer Arbeitslosigkeit keine Leistungen beziehen, erhalten Hilfe bei der Arbeitssuche durch das Landesprogramm ‚Aktiv für Arbeit‘; Ältere können das Förderangebot ‚Akademie 50 plus‘ nutzen.

Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen

Zur Wahrung des sozialen Zusammenhalts ist es weiterhin nötig, die Langzeitarbeitslosigkeit - gerade auch älterer Menschen - zu verringern und die Anstrengungen hier zu verstärken. Derzeit sind 38 Prozent aller Arbeitslosen langzeitarbeitslos - viel zu viele! Ich habe mich daher intensiv für das Bundesprogramm ‚Kommunal-Kombi‘ eingesetzt, mit dem Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose geschaffen werden sollen. Mit Mitteln der beschlossenen Kofinanzierung durch das Land können 7.500 Stellen in den 14 beteiligten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Brandenburg gefördert werden.

Das Regionalbudget

Für das ‚Regionalbudget‘ stehen in der neuen ESF-Förderperiode bis Ende 2013 rund 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Daraus erhalten alle Kreise und kreisfreien Städte Mittel an die Hand, die sie nach ihren regionalen Erfordernissen, eigenen Entwicklungskonzeptionen und eigenem Ermessen für arbeitsmarktpolitische Zwecke einsetzen können. Dieses Programm motiviert die regionalen Akteure in besonderer Weise, ihre gemeinschaftliche Verantwortung für ihre Region wahrzunehmen. Dies ist ein unmittelbarer Beitrag zu solidarischem Handeln in der Region und festigt den sozialen Zusammenhalt. Mit dem ‚Regionalbudget‘ können ‚Lokale Initiativen‘ gefördert werden, was wiederum das Engagement der Menschen zur Umsetzung eigener Ideen anregt. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass solche Beschäftigungsförderung eine hohe Motivationswirkung erzeugt und darüber hinaus bürgerschaftliches Engagement und freiwillige Tätigkeiten stimuliert.

Beispiele aus Brandenburg

Beispiele zur Arbeitspolitik:

Regionalbudget
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten im Rahmen des Förderprogramms des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie weitreichende Kompetenzen zur Umsetzung und Gestaltung einer eigenständigen Arbeitspolitik. Wesentlich für die Regionalbudgets ist die Verbindung von Vorhaben der Regionalentwicklung mit der Beschäftigungsförderung. Die Regionalbudgets werden aus ESF-Mitteln gefördert.

Kofinanzierung "Kommunal-Kombi"
Im Rahmen dieses Bundesprogramms wird die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im öffentlichen bzw. in gemeinnützigen Bereich gefördert. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie stellt den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten im Land Brandenburg finanzielle Mittel für die Kofinanzierung von 7.500 Stellen aus Landesmitteln zur Verfügung.

Programm "Aktiv für Arbeit"
"Aktiv für Arbeit" gibt es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt des Landes Brandenburg – gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburgs mit ESF- und Landesmitteln. Es wendet sich an Langzeitarbeitslose und Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen, insbesondere Frauen. Persönliche Beratung, vielfältige Qualifizierungsmodule und berufliches Training erhöhen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit und damit die Chancen auf Integration in reguläre Beschäftigung oder, andere Auswege aus der Erwerbslosigkeit zu finden. Eine Teilnehmer/-innen-Befragung der prognos AG belegt die hohe Wirksamkeit des Programms. Über nachfolgenden Link ist die Teilnehmerbefragung der prognos AG als PDF-Datei unter "Evaluation" abrufbar.

Akademie 50 plus
In jedem Arbeitsagenturbezirk des Landes Brandenburg wird die "Akademie 50 plus" durch das brandenburger Arbeitsministerium mit ESF- und Landesmitteln gefördert. Bei der "Akademie 50 plus" erhalten ältere Erwerbslose individuelle Beratung zu ihrer Situation, Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und spezielle längerfristige Qualifizierungs- und Trainingsangebote – z.B. zur Altenpflege. Ein Standardangebot sind IT-Kurse mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Die "Akademie 50 plus" pflegt Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitsmarktakteuren. Ziel ist hier die Reintegration der Älteren in Arbeit.

INNOPUNKT
Mit Kampagene "INNOvative arbeitsmarktpolitische SchwerPUNKTförderung in Brandenburg" (INNOPUNKT) fördert das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) des Landes Brandenburg Modellprojekte. Die Kampagne läuft seit dem Jahr 2001 und trägt erheblich zur Findung von arbeitsmarktpolitischen Lösungen, die das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben und damit zur Integration in Arbeit, bei.

Das Arbeitspolitische Programm des Landes Brandenburg dient in seiner Gesamtheit dem sozialen Zusammenhalt. Die im Rahmen dieses Programms vorgesehenen Fördermaßnahmen des Landes Brandenburg finden Sie auf den Seiten der für die Beratung und Antragstellung zuständigen Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) unter:

Beispiele zur Bildungspolitik

Mehr Ausbildungsplätze in Brandenburg
Für ausbildungswillige und –fähige Jugendliche werden zusätzliche Ausbildungsplätze in Ausbildungsverbünden und bei Maßnahmeträgern gefördert.
Mit der INNOPUNKT-Kampagne 15 Mehr Ausbildungsplätze durch mehr Ausbildungsbetriebe sollen Betriebe, mit und ohne Ausbildungseignung, die bisher nicht ausbilden, für eine Ausbildungsbeteiligung gewonnen werden.

Schulabbrüche verhindern – Förderprogramm "Integrierte Projekte von Jugendhilfe und Schule zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen"
Die Projekte richten sich an Schülerinnen und Schüler der 9. oder 10. Klasse. Die Schulen arbeiten in enger Kooperation mit der Jugendhilfe. Die Schülerinnen und Schüler werden durch individuelle schulische Förderung dabei unterstützt, ihre Schulpflicht zu erfüllen und sich auf die Erfordernisse einer Berufsausbildung vorzubereiten. Bei Bedarf werden die Schülerinnen und Schüler während und auch nach der Schulzeit sozialpädagogisch begleitet und in der ersten Phase der Ausbildung weiter betreut, um einem Abbruch der Ausbildung vorzubeugen.

Förderprogramm "Initiative Oberschule-IOS"
Ziele des Programms sind die qualitative Verbesserung des schulischen Angebots, die Verbesserung der beruflichen Orientierung und Vorbereitung an Schulen sowie die Sicherung, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Schulabschluss erhalten. Diese Ziele sollen durch verschiedene Angebote erreicht werden, z.B. Praxislernen, Service Lernen oder Zusammenarbeit mit Jugendbildungsstätten.

Ausbildungskonsens
Die von der Landesregierung, den Kammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V., dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit getragene Initiative setzt sich für betriebliche Berufsausbildung ein und wirbt dafür auf breiter Front in der Öffentlichkeit. Alle ausbildungswilligen und -fähigen Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen ein Ausbildungsplatzangebot erhalten, alle Brandenburger Betriebe, die ausbilden könnten, sollen auch tatsächlich ausbilden.

"Einstiegsteilzeit für Jugendliche in Brandenburg"
Diese Initiative des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie Brandenburgs soll zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze für Jugendliche unter 25 Jahren beitragen und den Übergang in die Arbeitswelt für Jugendliche erleichtern.
Das Teilprojekt "Einstiegsteilzeit International" ermöglicht es Jugendlichen nach einer ersten Arbeitsphase in Brandenburger Unternehmen, ein Auslandspraktikum zu absolvieren. Ziel ist es, berufsbezogene Erfahrungen im Ausland zu machen und diese dann wieder im heimischen Betrieb nutzbringend anzubringen.

Junge Leute machen sich selbständig
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche bis zu einem Alter von 27 Jahren werden bei einer Existenzgründung in Gründungswerkstätten unterstützt. In diesen erhalten sie ein intensives Training  zur Gründungsvorbereitung. Sie erhalten Kontakte zu Unternehmen und Akteuren der Region, Zugang zu Mikrokrediten und eine Begleitung nach der Gründung - In jedem Fall ist die Zeit in der Gründerwerkstatt eine Phase intensiver Qualifizierung.

Weitere Informationen

  • Nationaler Strategiebericht zu Sozialschutz und sozialer Eingliederung – In dem Bericht werden die vom Bund im Rahmen der Offenen Methode der Koordination erarbeiteten arbeits- und bildungspolitischen Strategien für den Zeitraum 2006-2008 dargestellt.
     
  • Auf diesen Seiten finden Sie die Dokumentation und Ergebnisse des Peer-Reviews der deutschen Arbeitsmarktreform von 2005. Das Peer-Review fand im April 2007 in Berlin statt, elf Länder waren neben dem Gastgeber Deutschland daran beteiligt.
    Implementing the new basic allowance for job seekers in Germany
     
  • Mit dem Europäischen Pakt für die Jugend wird das Ziel junge Menschen aktiv an der Gestaltung Europas zu beteiligen und ihre Interessen zu einem wichtigen Ausgangspunkt gemeinsamen politischen Handelns der Mitgliedsstaaten zu machen, unterstrichen.
     
  • Bundesagentur für Arbeit (BA) – Die BA ist für die Arbeitsvermittlung und –förderung sowie für die Gewährung verschiedener Unterstützungsleistungen (u.a.: Arbeitslosengeld I) zuständig.

Download

  • Bericht der Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt (2006)
    Die Arbeitsgruppe mit Ministerin Dagmar Ziegler beschäftigte sich überwiegend mit den drei Themenbereichen Niedriglohnsektor, den Handlungserfordernissen für Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen und den Fragen nach der Effizienz der Umsetzung des SGB II.
     
  • Welche Gesetze das Wachstum und den Arbeitsmarkt ankurbeln sollen, darüber informiert der Fortschrittsbericht vom 15.8.2006. Das Nationale Reformprogramm Deutschland 2005–2008, wie auch der Stand der Umsetzung kann dort nachgelesen werden.
     
  • Auf Initiative der Arbeits- und Sozialminister entwickelt der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)"im Zusammenwirken mit Bundesregierung und Unfallversicherungsträgern unter Beteiligung der Sozialpartner. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Festlegung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und die Fortschreibung eines unterstützenden Fachkonzepts.