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Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung des "Programms zur qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem" im Land Brandenburg PAV

Erklärtes Ziel der Brandenburger Landespolitik ist eine hohe und kontinuierliche Bildungsbeteiligung der jungen Menschen; sie dient der Fachkräftenachwuchssicherung. Mit dem Ziel, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen und somit ein leistungsfähiges Ausbildungssystem zu gewährleisten, werden Maßnahmen gefördert, die zur Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und -kompetenzen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beitragen.

Was wird gefördert?

  1. Allgemeine Verbundausbildung
  2. Spezifische Verbundausbildung
  3. Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk
  4. Ausbildungsnetzwerke in der Landwirtschaft
  5. Externes Ausbildungsmanagement bei den Kammern
  6. Ausbildungserfolg durch Lernkompetenzen

1. Allgemeine Verbundausbildung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Durchführung von Teilen der betrieblichen Ausbildung bei einem Kooperationspartner, fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung, die Vermittlung von Zusatzqualifikationen sowie die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen. Kooperationspartner für den Ausbildungsbetrieb können andere Betriebe, Bildungsdienstleister, Ausbildungsstätten der Kammern bzw. der Kreishandwerkerschaften sowie Oberstufenzentren (OSZ) sein.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Ausbildungsanforderungen nicht in der notwendigen Breite vermitteln und/oder Zusatzqualifikationen sowie Schlüsselkompetenzen aufgrund fehlender Kapazitäten nicht erbringen können.

Antragsberechtigt sind:

  • bei Verbünden zwischen zwei Betrieben: jeweils der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb,
  • bei Verbünden zwischen einem Betrieb und einem Bildungsdienstleister: entweder der den Ausbildungsvertrag abschließende Betrieb oder der Bildungsdienstleister,
  • der die Verbundmaßnahme durchführende Betrieb oder Bildungsdienstleister oder die Ausbildungsstätte einer Kammer oder Kreishandwerkerschaft, der/die für die beteiligten Betriebe die Verbundausbildung organisiert bzw. umsetzt,
  • bei Zusatzqualifikationen: Bildungsdienstleister oder Ausbildungsstätten der Kammern und Kreishandwerkerschaften, die berufliche Ausbildung durchführen,
  • bei Maßnahmen der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen zu interkulturellen Schwerpunkten und Toleranz: Bildungsdienstleister oder Ausbildungsstätten der Kammern und Kreishandwerkerschaften sowie Oberstufenzentren (OSZ), die berufliche Ausbildung durchführen.

Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung der Verbundausbildung beträgt für Auszubildende

  • 10 Euro in kaufmännischen Berufen und
  • 20 Euro in gewerblich-technischen Berufen

jeweils pro Tag und Auszubildenden. Die Gesamthöhe der Förderung beträgt maximal

  • 2.800 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und
  • 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen

für die gesamte Ausbildungszeit (1. bis 4. Ausbildungsjahr).

Die Vermittlung von Zusatzqualifikationen wird je Auszubildenden und Stunde mit 5 Euro bei mindestens 40 Stunden und max. 100 Stunden bezuschusst.

Die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen wird je Auszubildenden und Stunde mit 10 Euro für max. 30 Stunden für die gesamte Ausbildungszeit bezuschusst.

Der zeitliche Gesamtumfang der Förderung der Ausbildung im Verbund beträgt maximal

  • 280 Tage pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und
  • 300 Tage pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen

für die gesamte Ausbildungszeit.

Was ist zu beachten?

Eine Förderung unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen (Sammelanträge zur Erreichung der 1.000 Euro-Grenze sind möglich).

2. Spezifische Verbundausbildung

Was wird gefördert?

KMU sollen bei der Besetzung von offenen Ausbildungsplätzen in Regionen und Berufsfeldern besonders unterstützt werden, so dass Findungs- und Passungsprobleme vermieden bzw. gelöst werden können. Durch die spezifische Ausbildung im Verbund sollen unversorgte Ausbildungsbewerber besser auf bislang unbesetzte Ausbildungsplätze nachhaltig vermittelt werden.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  1. Maßnahmen, die regionale bzw. sektorale Passungsprobleme aufgreifen, d. h. betriebliche Ausbildungsplätze bleiben aufgrund fehlender oder nicht passender Bewerber/innen unbesetzt, und/oder
  2. Maßnahmen für die Unterstützung von Auszubildenden, die aufgrund besonderer Lebensumstände eine längere Ausbildungszeit benötigen, und /oder
  3. Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterdifferenzen im Berufsbildungssystem, d. h. die Ausbildungsunterstützung von jungen Frauen in der betrieblichen dualen Ausbildung in für sie untypischen Berufen.

Bei der Antragstellung sind Jugendliche mit schlechten Startchancen zu berücksichtigen, d. h.:

  • Jugendliche mit schlechten schulischen Leistungen und/oder fehlenden Schulabschlüssen;
  • junge Menschen, die vielfältige Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellung, Schlüsselqualifikationen und soziale Kompetenzen aufweisen;
  • Jugendliche, denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Übereinstimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist. Hierzu zählen auch alleinerziehende jugendliche Mütter und Väter sowie Jugendliche in besonderen Lebensumständen und Altbewerber/innen;
  • Jugendliche mit Migrationshintergrund und jugendliche Spätaussiedlerinnen und -aussiedler mit Sprachschwierigkeiten;
  • behinderte Jugendliche (Körper- und/oder lernbehinderte Jugendliche).

Diese Jugendlichen müssen von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern oder den optierenden Kommunen zugewiesen werden.

Umfang und Höhe der Förderung

Pro Auszubildenden können jährlich maximal 8.000 Euro in kaufmännischen Berufen und 10.000 Euro in gewerblich technischen Berufen gefördert werden.

Was ist zu beachten?

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 14 Monate (1. Ausbildungsjahr mit Vermittlungsleistungen). In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung bis maximal 36 Monate möglich (2. und/oder 3. Ausbildungsjahr)

Ein Förderantrag unter 2.000 Euro ist ausgeschlossen.

3. Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Was wird gefördert?

Förderfähig sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannten überbetrieblichen Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für Lehrlinge in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr), in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr), in der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen und die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung im Internat.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung zuständigen Handwerkskammern. Veranstalter der überbetrieblichen Lehrgänge können Handwerkskammern sowie Organisationen des Handwerks oder von den Kammern für die Durchführung dieser Lehrgänge anerkannte Berufsbildungseinrichtungen sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Höhe der Zuwendung wird unter Zugrundelegung der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anerkannten Unterweisungspläne sowie bei handwerklichen Bauberufen der vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegebenen Übungsreihen festgesetzt.

Folgende Zuschüsse können gewährt werden:

Grundstufe
Förderung von zwei Drittel der anerkannten Lehrgangskosten pro Teilnehmer und Woche,
Fachstufe
Förderung in Höhe des Fördersatzes des Bundes pro Teilnehmer und Woche.

Die gesamten Zuschüsse von Bund und Land dürfen zwei Drittel der anerkannten Lehrgangsausgaben nicht übersteigen.

Lehrgänge der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen werden mit 36 Euro pro Teilnehmer und Woche bezuschusst.

Für eine erforderliche Internatsunterbringung werden 38 Euro pro Woche und Teilnehmer gezahlt.

Was ist zu beachten?

Eine Förderung der Kammern unter 1.000 Euro ist ausgeschlossen.

4. Ausbildungsnetzwerke in der Landwirtschaft

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  1. die Teilnahme von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen im Rahmen des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses sowie die gegebenenfalls erforderliche Unterbringung in folgenden Berufen mit der angegebenen Höchstdauer
    • mit 5 Wochen - Landwirt/in
    • mit 5 Wochen - Tierwirt/in
    • mit 6 Wochen - Fischwirt/in
    • mit 8 Wochen - Gärtner/in (Garten- und Landschaftsbau)
    • mit 3 Wochen - Gärtner/in (Produktionsgartenbau, Friedhofsgärtnerei)
    • mit 3 Wochen - Pferdewirt/in
    • mit 12 Wochen - Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
    • mit 12 Wochen - Molkereifachmann/-frau bzw. Milchtechnologe/-technologin
    • mit 9 Wochen - Forstwirt/in (außerhalb der Ämter für Forstwirtschaft)
    • mit 5 Wochen - Fachkraft Agrarservice
  2. der Koordinierungsaufwand von Ausbildungsnetzwerken.

Insbesondere gehören dazu:

  • Ermittlung des Unterstützungsbedarfs der Auszubildenden,
  • Ermittlung und Koordination von Unterweisungsangeboten der Betriebe und anderer Partner,
  • Koordination, Vorbereitung und Organisation von gemeinsamen Lehrunterweisungen in kleinen Gruppen,
  • Durchführungen fachspezifischer Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung,
  • Unterstützung der Betriebe bei der Auswahl geeigneter Bewerber/innen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Berufsständige Verbände sowie Bildungsdienstleister oder juristische Personen des privaten Rechts und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung?

Zu a) Die Kosten für Lehrgangsgebühren und Unterkunft werden gefördert, höchstens jedoch bis zu 350 Euro pro Lehrgangswoche und Teilnehmer/in. Der hierin enthaltene Zuschuss für die Unterkunft darf 40 Euro nicht überschreiten.

Zu b) Im ersten Jahr des Bestehens werden 90 Prozent und danach 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert. Bereits bestehende Netzwerke werden mit 70 Prozent bezuschusst.

Eine Förderung unter 1.000 Euro ist in der Regel ausgeschlossen.

5. Externes Ausbildungsmanagement

Was wird gefördert?

Gefördert werden bis zu drei Personalstellen für externe Ausbildungsmanagerinnen und -manager bei den Kammern, die u.a. dazu beitragen, dass die betriebliche Ausbildungsbasis in Brandenburg gesichert wird.

Wer wird gefördert?

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes Brandenburg.

Art und Umfang der Förderung

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (Personal und Sachausgaben).

6. Ausbildungserfolg durch Lernkompetenzen

Was wird gefördert?

Zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit im schulischen Teil der dualen Ausbildung sollen an ausgewählten Oberstufenzentren verschiedene Unterstützungsleistungen für Auszubildende angeboten werden. Gefördert werden:

  • individuelle spezifische Begleitungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsleistungen durch externe Leistungserbringer zur schulischen und/oder sozialen Kompetenzentwicklung bei Auszubildenden mit besonderen Defiziten in ihrem Lern- und Sozialverhalten,
  • Gruppenangebote zur Förderung von interkulturellen Kompetenzen und/oder zur Leistungs- und Motivationssteigerung von Auszubildenden durch externe Leistungserbringer mit dem Ziel einer besseren Berufsidentifikation.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden das Oberstufenzentrum (OSZ) Ostprignitz-Ruppin in Kooperation mit zwei weiteren Oberstufenzentren des Landes Brandenburg

Art und Umfang der Förderung

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen die Personal- und Sachausgaben der Zuwendungsempfänger nach dem Konzept und für die Aufgaben der externen Leistungserbringer. Die Dauer der Förderung beträgt 24 Monate.

Geltungsdauer der Richtlinie/Förderung

1. September 2011 bis 31. Dezember 2014

Veröffentlichung

Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 19. Oktober 2011

Antragsverfahren

Anträge sind über das Internet-Portal der LASA Brandenburg GmbH zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.lasa-brandenburg.de). Die Bewilligung erfolgt durch die LASA Brandenburg GmbH.

Kontakt

Für Rückfragen können Sie sich wenden an das
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Telefon: 0331 6002-200
Fax: 0331 6002-400
E-Mail: lasa@lasa-brandenburg.de
Internet: www.lasa-brandenburg.de

Letzte Aktualisierung: 11.05.2012