011/01 vom 19. Januar 2001

Gesundheitsministerium veranlasst Anwendungsstopp von aus Rinderdarm hergestelltem chirurgischen Nahtmaterial (Catgut)

Das Land Brandenburg nimmt aus Rinderdarm hergestelltes chirurgisches Nahtmaterial vom Markt. Grundlage dafür ist die Einschätzung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, wonach nicht auszuschließen ist, dass für dieses Nahtmaterial auch BSE-Risikomaterial verwendet wird.

Nach Expertenmeinung wird der Anwendungsstopp zu keinerlei Engpässen in der medizinischen Versorgung führen. Der Anteil von Catgut am gesamten chirurgischen Nahtmaterial beträgt nur etwa 10 Prozent und als Alternative steht den Kliniken und den niedergelassenen Ärzten ausreichend synthetisch resorbierbares Nahtmaterial zur Verfügung.

Der Anwendungsstopp für Catgut wird auf der Grundlage des Medizinproduktegesetzes ausgesprochen und von der zuständigen Behörde, Landesamt für Soziales und Versorgung, überwacht werden.