17.11.2011Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten

Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt das Sozialministerium mit einem neuen Runderlass jetzt noch einmal klar, welcher im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Sozialminister Günter Baaske: „Alle Kreise und kreisfreien Städte, die Geld an Asylbewerber auszahlen, handeln rechtskonform. Ich wünsche mir sogar ausdrücklich, dass in ganz Brandenburg Bargeld grundsätzlich den Vorrang erhält."

Mehr Informationen: Pressemitteilung vom 4.11.2011:
Asylbewerber sollen Bargeld statt Gutscheine erhalten

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