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Arbeitnehmerfreizügigkeit

EU Fahne, © gunnar3000 - Fotolia.com © gunnar3000 - Fotolia.com

Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen Ländern können seit dem 1. Mai 2011 ohne Beschränkungen in Deutschland arbeiten. Es gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für die neuen EU-Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Eine Arbeitserlaubnis benötigen sie nicht mehr.

Damit endeten die Übergangsbestimmungen, die mit dem EU-Beitritt dieser acht Staaten im Jahr 2004 vereinbart wurden. Die Übergangsfristen hatten die EU-Länder ganz unterschiedlich genutzt. So öffneten Großbritannien, Irland und Schweden ihre Arbeitsmärkte bereits 2004 vollständig.

Brandenburgs Arbeitsministerium hat einen Bericht über die bisherigen Vorbereitungen auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit erstellt, der am 24. März 2011 im Landtag diskutiert wurde: Bericht der Landesregierung "Vorbereitung auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 - wirksame Schritte hin zu einem gemeinsamen deutsch-polnischen Arbeitsmarkt an Oder und Neiße" (Stand: 8. März 2011).

Im Sommer 2010 reiste Arbeitsminister Günter Baaske gemeinsam mit Vertretern von Gewerkschaften und Wirtschaft nach Polen, um sich vor Ort zur Freizügigkeit zu informieren. Mit der Wojewodschaft Lubuskie wurde eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe gebildet. Gemeinsame Aktivitäten sollten mit Blick auf den 1. Mai 2011 abgestimmt und wirkungsvoll umgesetzt werden. In zwei Unterarbeitsgruppen (Statistik und Fachkräftebedarf/Mangelberufe) fanden inzwischen Erfahrungsaustausche statt. Derzeit wird jeweils an einem gemeinsamen Bericht gearbeitet. Auf der geplanten Abschlussveranstaltung im 1. Quartal 2012 sollen die Ergebnisse der Arbeit vorgestellt werden. Die Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden.

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