Ehrenamt
Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte
© Tino Hemmann - Fotolia.comDas freiwillige Engagement gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Sie wollen mitgestalten, anderen helfen oder im Verein ihre Hobbys und Interessen mit anderen Menschen teilen. In Brandenburg ist etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich aktiv.
Damit sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit vor Risiken abgesichert sind, hat die brandenburgische Landesregierung den Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erweitert. Zuständig dafür ist das Sozialministerium. Alle Informationen sowie Ansprechpartner sind in dem Faltblatt "Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte. Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt" übersichtlich zusammengefasst.
Versichert werden all jene Aktiven, Initiativen, Gruppen und Projekte, die ihre Tätigkeit in Brandenburg ausüben oder deren freiwillige Tätigkeiten von Brandenburg ausgehen (z.B. bei Exkursionen oder Veranstaltungen) und für die bisher kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Weitere Informationen zum Thema
- Staatskanzlei: Bürgerschaftliches Engagement in Brandenburg
- Staatskanzlei: FreiwilligenPass des Landes Brandenburg
- Staatskanzlei: Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011
Materialien zum Download
- Faltblatt: Sicherheit für bürgerschaftlich Engagierte. Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
- Formular: Schadensanzeige zur Haftpflicht-Versicherung
- Formular: Schadensanzeige zur Unfall-Versicherung
Externe Links
- Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen im Land Brandenburg
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen
- Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
- Bundesfreiwilligendienst - Informationen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst



Seite drucken 