02.12.2010Neue Regelungen für Bau und Ausstattung von Pflegeheimen: Günter Baaske: Menschenwürdige Pflege gewährleisten | 160/2010
Die Ausstattung von Pflegeheimen und Wohnstätten in Brandenburg ist neu geregelt. Eine entsprechende Verordnung ist jetzt im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt rückwirkend zum 1. Juli und betrifft 334 Pflegeeinrichtungen mit 24.424 Plätzen und 345 Einrichtungen der Behindertenhilfe mit 7.722 Plätzen. Das teilte Sozialminister Günter Baaske heute in Potsdam mit. Die Verordnung regelt die Anforderungen in baulicher und personeller Hinsicht und ersetzt die Heimpersonal- sowie die Heimmindestbauverordnung.
Die Pflege von älteren und alten Menschen hat sich in den vergangenen 20 Jahren deutlich positiv verändert. Zu diesem Jahrestag wird Baaske am kommenden Donnerstag (9. Dezember) eine Pressefahrt zu verschiedenen Einrichtungen machen und eine Bilanz zum aktuellen Stand ziehen.
Baaske: „Moderne Pflegeeinrichtungen und Wohnstätten sind Orte, in denen hilfebedürftige Menschen ein geborgenes Zuhause finden wollen und auf die erforderliche Unterstützung vertrauen können. Mit der neuen Regelung werden ihre Ansprüche noch besser berücksichtigt.“ Demnach müssen Heime so gebaut sein, dass ein individuelles, selbstbestimmtes Leben möglich ist. So sollen zum Beispiel Einzelzimmer mit einer Größe von mindestens 14 Quadratmetern zum Standard werden. Doppelzimmer müssen künftig konzeptionell begründet werden.
Auch soll es jedem Bewohner ermöglicht werden, eigene Möbel und Haushaltsgeräte bei einem Umzug in ein Pflegeheim mitzunehmen. Gemeinschaftsräume wie Küche, Speiseraum oder Balkone müssen eine individuelle Nutzung zulassen. Baaske: „Für viele Menschen ist das Pflegeheim das letzte Zuhause. Gerade deshalb müssen wir dafür sorgen, dass sie in einer heimischen Atmosphäre und mit einer geschützten Privatsphäre wohnen können.“
Das Heimpersonal muss über entsprechende Qualifikationen verfügen. Für Pflege und Betreuung werden Aufgaben beschrieben, die nur durch Betreuungspersonen mit abgeschlossener und anerkannter Berufsausbildung ausgeführt werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel die Festlegung und Evaluation von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen oder die Beratung der Bewohner über gesundheitliche Versorgung. Außerdem müssen künftig Leitungskräfte größerer Einrichtungen mit einer Kapazität von mehr als 80 Plätzen, davon gibt es in Brandenburg 123, einen Hochschulabschluss im Bereich Pflege vorweisen.



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