29.07.2010Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg: Die ersten AfB-Stellen entstehen im Landkreis Havelland | 097/2010
Die Umsetzung des neuen Förderprogramms "Arbeit für Brandenburg" (AfB) nimmt Gestalt an: Arbeitsstaatssekretär Prof. Dr. Wolfgang Schroeder überreichte heute in Wustermark dem Landrat des Landkreises Havelland, Dr. Burkhard Schröder, den landesweit ersten Zuwendungsbescheid für 67 Stellen. Davon werden die ersten zehn Arbeitsplätze in der Sielmanns Naturlandschaft Döberitzer Heide gGmbH geschaffen. Die zehn Langzeitarbeitslosen werden dort ab August in den Bereichen Tierpflege, Wege- und Landschaftsgestaltung sowie Einrichtung von Aussichtspunkten arbeiten. Den Bescheid für diese Stellen übergaben Landrat Schröder und Dennis Granzow, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft "Integrations- und Leistungszentrum Havelland", an den Arbeitgeber, die Akademie Seehof GmbH.
Bis jetzt haben neben Havelland die Landkreise Oder-Spree, Teltow-Fläming, Prignitz und Uckermark sowie die kreisfreie Stadt Cottbus Anträge über insgesamt 386 AfB-Stellen gestellt. Das Arbeitsministerium legt jährlich auf der Grundlage der Arbeitsmarktsituation für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein Kontingent fest, das das Havelland mit den 67 Stellen ausgeschöpft hat. "Arbeit für Brandenburg" startete am 1. Juli 2010. Durch das Programm sollen bis Ende 2014 6.500 Langzeitarbeitslose im gemeinwohlorientierten Bereich Arbeit finden. Für 2010 sind 1.200 Stellen geplant.
Arbeitsstaatssekretär Wolfgang Schroeder: "Arbeit für Brandenburg startete vor vier Wochen. Die bisherige Bilanz kann sich sehen lassen. Ein Drittel der für dieses Jahr geplanten Arbeitsplätze sind beantragt. Die Landkreise nutzen AfB bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Sie profitieren aber auch selbst davon, denn die Arbeiten helfen, kommunale Angebote zu verbessern. Hier in Sielmanns Naturlandschaften werden die Teilnehmer bei der touristischen Aufbereitung des wildähnlichen Naturschutz- und Naherholungsgebietes mithelfen. Das kommt der ganzen Region zugute."
Für Landrat Dr. Burkhard Schröder sichert das Land mit dem Programm "Arbeit für Brandenburg" in hilfreicher Weise neben Bund, Kommunen und Maßnahmeträgern die Gesamtfinanzierung von immerhin 67 Stellen für Langzeitarbeitslose im öffentlichen Beschäftigungssektor des Landkreises: "Entscheidend wird sein, jetzt zügig vor Ort anspruchsvolle Maßnahmen von öffentlichem Interesse zu planen und über deren Umsetzung in Ausschöpfung des Kontingentes zu entscheiden. Kein Zweifel – dies gelingt, unsere regionalen Akteure und Behörden sind hier geübt!"
Dennis Granzow, Geschäftsführer des "Integrations- und Leistungszentrum Havelland": "Wir können mit dieser Förderung wieder Menschen in Arbeit bringen, die lange Zeit ohne Beschäftigung waren. Sie erhalten vom Integrations- und Leistungszentrum Havelland eine Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante, d.h. einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz, der mit durchschnittlich 780 Euro netto im Monat entlohnt wird. Das Land Brandenburg steuert über das Programm 'Arbeit für Brandenburg' 250 Euro, der Landkreis Havelland über eingesparte Kosten der Unterkunft 130 Euro zur Finanzierung der Arbeit bei. Wir sehen diese zweijährige Beschäftigung als gute Grundlage sich zukünftig erfolgreich bewerben zu können."
Das neue Förderprogramm "Arbeit für Brandenburg" soll mindestens 6.500 vorwiegend älteren Langzeitarbeitslosen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von bis zu zwei Jahren ermöglichen. Das Land stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung – für jedes Beschäftigungsverhältnis monatlich 250 Euro. Weitere Mittel kommen vom Bund und den Kommunen.
Der Stundenlohn soll mindestens 7,50 Euro betragen, um ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten. Gibt es einen höheren Tariflohn oder eine höhere ortsübliche Entlohnung, ist auch ein höherer Satz möglich. Die Arbeitszeit liegt bei 30 bis 40 Wochenstunden in Abhängigkeit von der jeweiligen Leistungsfähigkeit. Damit werden je nach Arbeitsumfang mindestens Monatslöhne zwischen rund 950 und rund 1.300 Euro (brutto) erreicht.
Arbeitgeber können Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter), aber auch Verbände, Vereine und Arbeitsfördergesellschaften sein. Überregional tätige Verbände und Vereine können unabhängig von den Kontingenten der Kommunen einen Förderantrag stellen. Die Verdrängung regulärer Beschäftigung sowie Wettbewerbsverzerrungen sind auszuschließen.



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