Arbeit für Brandenburg
Am 1. Juli 2010 startete das Landesprogramm "Arbeit für Brandenburg" (AfB). Ziel des Programms ist es, zusätzliche befristete sozialversicherungspflichtige (ohne Beitrag zur Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose zu schaffen. Damit sollen berufliche und soziale Integration ermöglicht und gleichzeitig die kommunalen Strukturen gestärkt werden. Mit dieser Zielstellung sollen gemeinwohlorientierte Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere in den Kommunen, z.B. für die Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung, zur Unterstützung der Kulturarbeit oder im Umweltbereich entstehen. Die Verdrängung regulärer Beschäftigung sowie Wettbewerbsverzerrungen sind auszuschließen...weiter
Wohin können sich interessierte Arbeitgeber und Arbeitslose wenden?
- Arbeitgeber:
an ihre Kreis- bzw. Stadtverwaltung - Arbeitslose:
an die zuständige Grundsicherungsstelle/Agentur für Arbeit vor Ort
Weitere Hinweise
Materialien zum Download als PDF-Datei
- Gemeinsame Erklärung: Gemeinsame Erklärung zum Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“
- Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von befristeten zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen „Arbeit für Brandenburg“
- Handlungsleitfaden zur Umsetzung der Richtlinie AfB



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