Aufgaben des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
Vorsorgender Sozialstaat
"Soziale Gerechtigkeit" ist die inhaltliche Klammer für die Themen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF). Gewerkschaften, Unternehmen und Sozialverbände sind dabei Partner. Ziel ist ein vorsorgender Sozialstaat. „Leitern“ sollen sozialen Aufstieg ermöglichen. Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wirken dabei eng ineinander verschränkt. Die knappen Mittel und die demografische Entwicklung bilden den Rahmen für die politischen Handlungsmöglichkeiten.
Das Ministerium setzt sich ein für ´Gute Arbeit` und engagiert sich dafür, dass Brandenburg eine der kinder- und familienfreundlichsten Regionen Europas wird. Es streitet dafür, dass Frauen für ihre Arbeit genauso bezahlt werden wie Männer und hilft, sozial Schwache zu unterstützen. Für die Integration von Migrantinnen und Migranten engagiert sich besonders die beim Ministerium angesiedelte Landesintegrationsbeauftragte. Eine wichtige Aufgabe ist dabei die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Das Haus besteht aus drei Abteilungen.
Gute Arbeit für alle
© sculpies - Fotolia.comUnter der Leitlinie „Gute Arbeit für alle“ tritt die Abteilung Arbeit für den gleichberechtigten Zugang aller zu Arbeit und beruflicher (Weiter-)bildung und für den Abbau der Arbeitslosigkeit ein. Zugleich ist die Sicherung des erheblichen Fachkräftebedarfs notwendig. Er ist zugleich eine große Chance für junge Menschen, in der Heimat Arbeit zu finden. Arbeit muss gut bezahlt werden. Nur das gibt den Familien soziale Sicherheit mit allen positiven Folgen. Möglichst wenige Menschen sollen öffentliche Unterstützung zusätzlich zum Lohn benötigen („Aufstocker“). Auch deshalb setzt sich das Ministerium für Mindestlöhne ein.
Arbeit für Brandenburg
Das Programm „In Menschen investieren – Regionen stärken“ enthält Förderprogramme zur beruflichen Ausbildung und zur Integration in den Arbeitsmarkt. Sie wirken vor allem für Personen, die oft seit mehreren Jahren arbeitslos sind. Mit dem Programm „Arbeit für Brandenburg“ (AfB) erhalten mehrere Tausend Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtige öffentliche Beschäftigung, die im Gemeinwohlinteresse ist (Finanzierung von „Arbeit statt Arbeitslosigkeit“). Ineffiziente ´Drehtüreffekte` von Maßnahme zu Maßnahme sollen vermieden werden.
Der Wirtschaftsstandort Brandenburg wird durch Programme zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung in Unternehmen, zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Modernisierung der Arbeitsorganisation gestärkt. Die Förderung von Existenzgründungen und Betriebsnachfolgen kann Arbeitslosigkeit beseitigen und Impulse zur Wirtschaftentwicklung schaffen. Für die Förderprogramme stehen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) jährlich etwa 100 Mio. EUR zur Verfügung. Hinzu kommen Landes- und Bundesmittel.
Beschäftigte haben ein verfassungsrechtlich verankertes Recht auf sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, deshalb sind der Erhalt und die Förderung der Gesundheit von Beschäftigten wichtige Ziele der Arbeitspolitik. Durch die Mitwirkung an der nationalen und internationalen Arbeitsschutzstrategie wird für geeignete Rahmenbedingungen gesorgt.
Sozialpolitik
© Peter Maszlen - Fotolia.comAlle Menschen in Brandenburg sollen trotz unterschiedlichster Lebensformen, Lebenslagen und Schicksale selbstbestimmt und sozial integriert leben können. Dies zu gewährleisten ist wichtiges Anliegen brandenburgischer Sozialpolitik – und Aufgabe der Abteilung Soziales und Familie. Dabei erhalten Menschen in sehr schwierigen Lebenssituationen besondere Unterstützung. Im Rahmen der Sozialberichterstattung werden Kerndaten zur sozialen Lage im Land analysiert und sozialpolitische Programme konzipiert. Die Abteilung ist zuständig für die Ausbildung in den sozialen Berufen, sowie für Altenpflege und Altenpflegehilfe.
Der Anteil älterer Menschen nimmt deutlich zu. Auch deshalb ist die Seniorenpolitik ein zentrales Element der Sozialpolitik. Die mit dem Seniorenrat des Landes entwickelten "Seniorenpolitischen Leitlinien" sind dabei eine wichtige Grundlage; sie werden laufend der aktuellen Entwicklung angepasst. Älteren Menschen soll zum einen die aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und zum anderen die existentielle Grundsicherung garantiert werden.
Pflege
Brandenburg verfügt über eine gute und größtenteils moderne Infrastruktur von Einrichtungen zur Pflege. Die Zahl der Tagespflegplätzen soll erhöht, neue und barrierefreie Wohn- und Lebensformen gefördert werden. Für die Pflege gilt - bei immer freier Entscheidung - der Grundsatz "ambulant vor stationär". Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange im familiären Umfeld leben können. Ausgebaut wird das Netz der Pflegestützpunkte. Unterstützt wird das starke ehrenamtliche Engagement in der Pflege.
Menschen mit Behinderungen
Zentrales Ziel der Politik für Menschen mit Behinderungen ist die "Inklusion" - das selbstverständliche Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen. Deshalb muss Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen von Anfang an mit geplant werden. Mit dem neuen Heimrecht werden die Persönlichkeitsrechte in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen geschützt und Mitwirkungsrechte geregelt. Der Landesbehindertenbeuftragte tritt dafür deutlich ein. Die Einrichtungen werden regelmäßig überprüft.
Familien
© Michael Kempf - Fotolia.comEiner deren zentralen Aufgaben der Familienpolitik ist die Weiterentwicklung des familienpolitischen Programms der Landesregierung mit seinem Maßnahmenpaket. Ziel sind verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern und ein familienfreundliches Lebensumfeld. Dazu gehören die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege ebenso wie Kitaplätze, Bildungsangebote und Freizeitmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt bildet die Unterstützung von Alleinerziehenden. Kinderarmut darf nicht hingenommen werden und kein Kind zurückgelassen werden.
Die vielen „Lokale Bündnisse für Familie“ und die Netzwerke „Gesunde Kinder“ gehören zu wichtigen Strukturen bei der Unterstützung von Familien. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung der Kompetenz der Eltern, insbesondere durch Familienbildung. Die Landesstiftung „Hilfe für Familien in Not“ hilft in finanzieller Notlage. Aufgabe der Familienpolitik ist auch die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften sowie die Förderung der Interessenvertretung für gleichgeschlechtliche Lebensweisen.
Die Abteilung Soziales und Familie widmet sich auch der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie dem sozialen Entschädigungsrecht u. a. für politische Verfolgte des DDR-Regimes. Sie beaufsichtigt die Unfallkasse und Feuerwehrunfallkasse Brandenburg sowie die landesunmittelbaren Pflegekassen mit Sitz in Brandenburg.
Frauen- und Gleichstellungspolitik
© Phrysphotos - Fotolia.comDas MASF bündelt und koordiniert die Frauen- und Gleichstellungspolitik aller Ressorts. Diese Koordination und Impulsfunktion für die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern ist Aufgabe der Abteilung Frauen, Gender Mainstreaming und zentrale Dienste. Gender Mainstreaming soll in allen Politikbereichen verankert werden. Durch das frauen- und gleichstellungspolitische Handlungsprogramm werden die bisherigen Aktivitäten gebündelt und neue Maßnahmen entwickelt. Die Unterstützung der lokalen Frauenpolitik sowie die Förderung und Unterstützung von Frauenbündnissen, Netzwerken und Kooperationsstrukturen ist ein weiterer Schwerpunkt. Dabei wird der Minister von der Landesgleichstellungsbeauftragten unterstützt.
Die Integrationsbeauftragte
© contrastwerkstatt - Fotolia.comDie Integrationsbeauftragte setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben aller in Brandenburg lebender Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Religion ein. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. die Förderung der Arbeitsmarktintegration, z.B. durch einen besseren Zugang zu Anerkennungsverfahren für berufliche Abschlüsse und die Initiierung von Anpassungsqualifizierungen, die Förderung des Zugangs zu Bildung und Partizipation in allen Lebensbereichen, die Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen, und die Förderung von Chancengleichheit durch Beratung, Qualifizierung und Fortbildung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Nachgeordnete Einrichtungen
Zum Geschäftsbereich des MASF gehört das Landesamt für Soziales und Versorgung mit dem Versorgungsamt, dem Integrationsamt, der Hauptfürsorgestelle und dem Landesaussiedleramt. Sowie das Landesamt für Arbeitsschutz.



Seite drucken 