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Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenz­gründungen und Unternehmensnachfolgen

Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember 2009

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) fördert einerseits die individuelle Beratung, Qualifizierung und Coaching von Gründungswilligen in der Vorgründungsphase sowie die Begleitung von Existenzgründerinnen und -gründern in der Übergangsphase1) , andererseits die Moderation von Unternehmensnachfolgen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg.

A) Förderung von regionalen Lotsendiensten/des Lotsendienstes für Migrantinnen und Migranten
B) Förderung des Gründungsservice an den Hochschulen
C) Beratungsangebot für innovative Gründungen "Innovationen brauchen Mut" (IBM)
D) Gründungswerkstätten für junge Leute
E) Unternehmensnachfolge
F) Ergänzende experimentelle Aktionen
G) Gemeinsame Regelungen für sämtliche Zuwendungsempfänger

A) Förderung von regionalen Lotsendiensten/des Lotsendienstes für Migrantinnen und Migranten

Individuelle spezifische Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für Gründungswillige in der Vorgründungsphase, Begleitung der in der Vorgründungsphase betreuten Gründer/-innen in der Übergangsphase (einjährige Neugründungsphase).

Bei sämtlichen Lotsendiensten müssen spezifische Beratungs- und Qualifizierungsangebote zur Unterstützung von Frauen vorgehalten werden, um die aus deren gesellschaftlichen oder familiären Situation resultierenden besonderen Schwierigkeiten bei der Existenzgründung und Unternehmensführung zu überwinden.

Die Lotsendienste für die Migrantinnen und Migranten haben zudem die Aufgabe, spezifische Angebote unter Berücksichtigung der soziokulturellen und beruflichen Erfahrungen und der sprachlichen Kenntnisse der Migrantinnen und Migranten vorzuhalten.

Förderfähig sind Maßnahmen der Lotsendienste, die sich an Gründungswillige richten, die erwerbslos oder (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig) beschäftigt sind, ihren Hauptwohnsitz im Land Brandenburg haben und eine Gründung im Land Brandenburg beabsichtigen.

B) Förderung des Gründungsservice an den Hochschulen

Gefördert werden individuelle spezifische Begleitung, Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen für Gründungswillige an den Hochschulen in der Vorgründungsphase und ihre Begleitung in der Übergangsphase.

Förderfähig sind Maßnahmen, die sich an Gründungswillige richten, die entweder an einer Hochschule im Land Brandenburg studieren, innerhalb der letzten fünf Jahre ihr Studium an einer Hochschule im Land Brandenburg abgeschlossen haben (Alumni) oder als akademisches Personal an der Hochschule beschäftigt 2) sind und eine Gründung im Land Brandenburg beabsichtigen. Bei Teamgründungen müssen diese Voraussetzungen von mindestens einem Mitglied aus dem Team erfüllt werden.

 

C) Beratungsangebot für innovative 3) Gründungen "Innovationen brauchen Mut" (IBM)

Gefördert werden

die Begleitung von Gründungswilligen mit innovativen Gründungsideen in der Vorgründungsphase und Existenzgründer-/innen bis zu drei Jahre nach der Gründung (als KMU) sowie

individuelle Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringer in der Vorgrün-dungsphase.

Der Zuwendungsempfänger muss im Land Brandenburg ansässig sein und Erfahrungen mit innovativen Gründungen aufweisen. Es wird ein Zuwendungsempfänger im Land Brandenburg gefördert.

D) Gründungswerkstätten für junge Leute

Gefördert wird

die Begleitung von jungen Leuten in der Vorgründungs- und in der Übergangsphase in Gründungs-werkstätten, und zwar in offener Individualbetreuung und in einem oder mehreren Werkstätten 4) nach der Business-Inkubator-Methode5) sowie

Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingleistungen durch externe Leistungserbringer in der Vorgründungsphase.

Die  Gründungswerkstätten für junge Leute müssen im Land Brandenburg ansässig sein. Pro Kammerbezirk kann ein Zuwendungsempfänger gefördert werden. Je Agenturbezirk soll mindestens ein Projektstandort mit Werkstatt gefördert werden.

E) Unternehmensnachfolge

Gefördert werden

die Moderation des Unternehmensnachfolgeprozesses, die den Ausgleich der gegenseitigen Interessen von Übergeberin und Übergeber sowie Übernehmerin und Übernehmer beinhaltet und eine erfolgreiche Unternehmensübergabe zum Ziel hat, insbesondere

Beratungs- und Qualifizierungsleistungen während des Unternehmensnachfolgeprozesses und begleitendes individuelles Coaching.

Förderfähig sind Maßnahmen für Unternehmen im Land Brandenburg, die innerhalb des Förderzeitraumes an eine Übernehmerin/einen Übernehmer rechtsverbindlich übergeben werden sollen sowie die qualifizierende Beratung der Übernehmerin/ des Übernehmers. Pro Kammerbezirk wird ein Zuwendungsempfänger gefördert.

 

F) Ergänzende experimentelle Aktionen

I. Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Ansätze (Methoden/Verfahren), die die Begleitung, Coaching- und Qualifizierungsleistungen im Land Brandenburg im Existenzgründungsbereich in der Vorgrün-dungsphase vorsehen, die über die vorgenannten zu fördernden Maßnahmen hinausgehen und eine qualitative Verbesserung oder Weiterentwicklung des bisherigen Förderangebotes aufweisen. Dabei können sich diese Aktionen insbesondere auf bisher nicht geförderte Zielgruppen (z.B. Ältere, Be-hinderte, Langzeitarbeitslose, Freiberufler) beziehen, bestimmte Formen von Gründungen besonders unterstützen (z.B. Teamgründungen, Restarter nach Insolvenzen, Vernetzung von Einzelgründerinnen und -gründern) oder neue Förderansätze enthalten.

Art und Umfang der Förderung

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die Umsetzung des Konzeptes (Projektmanage¬ment) sowie Honorarausgaben externer Leistungserbringer. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Investitionen. Die Ausgaben für das Projektmanagement werden in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  1. Die Zuwendungsempfänger müssen ihre Kompetenz zur Durchführung dieser innovativen Aktionen durch ein geeignetes Konzept nachweisen.
  2. Die Zuwendungsempfänger müssen bereits eine der v. g. Förderungen gemäß der Nummern A) – E) erhalten.
  3. Die Laufzeit der Maßnahmen beträgt im Regelfall zwei Jahre.

G) Gemeinsame Regelungen für sämtliche Zuwendungsempfänger

Wer wird gefördert?

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.

Was ist zu beachten?

Ausgaben für Teilnehmende (Unterhaltsgeld, Fahrausgaben) werden nicht gefördert. Zusätzliche Kinderbetreuungsausgaben, die Gründungswilligen durch die Teilnahme an der Betreuung durch den Zuwendungsempfänger entstehen, können bis zu 100 Prozent der tatsächlich entstandenen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro über den Gesamtzeitraum pro Teilnehmer/-in erstattet werden.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
  1. Die Zuwendungsempfänger haben folgende Aufgaben:
    1. Aufbau, Fortsetzung oder Beteiligung an Netzwerken mit Gründungswilligen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer, externen Leistungserbringern sowie mit Akteuren, die sich die Verbesserung des regionalen Gründungsklimas zum Ziel gesetzt haben, wobei die Netzwerke die Spezifika der betreuten Zielgruppe oder der besonderen Aufgabe wie Unternehmensnachfolge berücksichtigen sollen, Aufbau, Fortsetzung oder Beteiligung an frauenspezifischen Netzwerken/frauenspezifische Angebote in der Netzwerkarbeit,
    2. Öffentlichkeitsarbeit,
    3. Organisation von Hilfen für die Kinderbetreuung und für die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen im Bedarfsfall.
  2. Die Leistungen der externen Leistungserbringer dürfen nicht von den Mitarbeitern/-innen oder den Organen des Zuwendungsempfängers erbracht werden. Dies gilt nicht für Gründungswerkstätten.
  3. Die Zuwendungsempfänger müssen an fünf Tagen in der Woche erreichbar sein.
  4. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, an Maßnahmen zur Qualitätssicherung mitzuwirken. Diese beinhalten u. a. die Überwachung der Ablauforganisation, die Reflexion der eigenen Tätigkeit anhand einheitlicher Qualitätsstandards, die Einführung von wirkungsorientierten Kenngrößen, die Auswertung von Vor-Ort-Besuchen der Bewilligungsstelle, überregionale Erfahrungsaustausche sowie die Teilnahme an möglichen wissenschaftlichen Evaluationen.
  5. Die Zuwendungsempfänger müssen Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Grün¬dungen vornehmen. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Befragungen der betreuten Exis-tenzgründerinnen und  gründer nach erfolgter Gründung. Die Einhaltung des Datenschutzes ist sicherzustellen.
  6. Sämtliche Maßnahmen können durch transnationale Komponenten ergänzt werden. Diese sollen vorrangig dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der Existenzgründerinnen und  gründer für internationale Geschäftstätigkeiten zu entwickeln und zu stärken und den Gründerinnen und Gründern Zugänge zum Erfahrungsaustausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Zielsetzung, Planung und Kalkulation für die transnationalen Komponenten sind darzustellen.

Geltungsdauer der Förderung

1. März 2010 bis 31. Dezember 2013

Veröffentlichung

Amtsblatt für Brandenburg Nr. 4 vom 3. Februar 2010

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist abgeschlossen.

Kontakt

Für Rückfragen steht Ihnen das
Callcenter der LASA Brandenburg GmbH
Telefon: 0331 6002-200 zur Verfügung
E-Mail: lasa@lasa-brandenburg.de
Internet: www.lasa-brandenburg.de

Weiterhin können Sie Rückfragen richten an

Frau Heydebreck, Telefon: 0331 6002-347.



 

1)             Die Übergangsphase beginnt mit der Gründung (Gewerbeanmeldung oder Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit) und umfasst die erste Phase der Nachgründungsphase von einem Jahr.

2)             Ausgeschlossen von der Förderung sind Professoren mit der Besoldungsgruppe C3, C4, W 2 und W 3.

3)             Ein Vorhaben ist innovativ, wenn es ein neuartiges Produkt oder eine neuartige Dienstleistung entwickelt, die es am Markt noch nicht, noch nicht in dieser Form oder Kombination gibt, und das somit ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial aufweist.

4)             Eine Werkstatt ist der räumlichen Stützpunkt mit Arbeits-, Trainings- und Kommunikationsräumen, der mit allen für die Gründungsvorbereitung erforderlichen Büroeinrichtungen und Kommunikationsmitteln wie Telefon, Fax und PC mit Internetanschluss ausgestattet ist.

5)             Die charakteristischen Merkmale der Business-Inkubator Methode sind: das Arbeiten und Lernen im Team unter Leitung erfahrener Trainer und Coaches, fallweise unterstützt durch Einzelberatung; die (phasenweise) gemeinsame Erarbeitung von Lösungen bestimmter Aufgaben; die Gruppenerfahrung und hohe Kommunikationsdichte; jugendgemäße Arbeits- und Lernmethoden; Erlernen von Präsentationstechniken; Einüben von Kooperations- und Netzwerkarbeit.

Letzte Aktualisierung: 11.05.2012