08.04.2009Integrationspreis Brandenburg - Ausschreibung 2009

Für hervorragende Leistungen von Brandenburger Personen oder Gruppen für die Integration zugewanderter Menschen verleiht das Land Brandenburg den Brandenburger Integrationspreis 2009 diesmal unter dem Motto „Arbeit und Beschäftigung für Zugewanderte
Jeweils 2.500 Euro Preisgeld werden in den folgenden Kategorien ausgelobt:

  • Existenzgründerin/Existenzgründer bzw. private Unternehmerin/privater Unternehmer des Jahres 2009 mit Migrationshintergrund,
  • Organisation bzw. Initiative, die sich erfolgreich und innovativ auf die Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt konzentriert .

Preisverleihung
Der Brandenburger Integrationspreis wird in einer Festveranstaltung am 10. Juli 2009 von Frau Ministerin Dagmar Ziegler verliehen.

Die Auswahljury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte e.V., des Landtages, des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg.

Wer kann sich bewerben?

Jede Person oder Gruppe aus Brandenburg, die die Kriterien der ausgeschriebenen Kategorien erfüllt, kann sich um den Brandenburger Integrationspreis bewerben oder es können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. Diese können sein:

  • Einzelpersonen,
  • Träger, Organisationen und Verbände,
  • private Initiativen oder Bürgerinitiativen,
  • Vereine,
  • Gemeinden, Städte und Landkreise,
  • Schulen oder Kindergärten
  • Jugendgruppen, Seniorengruppen
  • Unternehmen oder Betriebe, Kammern oder andere Institutionen.

Welche Angaben müssen gemacht werden?

Neben allgemeinen Angaben soll der Antrag eine Begründung für den Vorschlag und Kontaktdaten enthalten. In einer ausführlichen Beschreibung sollte neben der Darstellung der besonderen Leistung auch Auskunft erteilt werden:

  • zur Entstehungsgeschichte des Unternehmens oder der Organisation/Initiative,
  • über die beteiligten Akteure,
  • darüber, ob außergewöhnliche Wege beschritten und/oder innovative Ideen entwickelt wurden,
  • zum Geschäftskonzept (Businessplan) bzw. zur Konzeption der Initiative,
  • bei Unternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg.

Der Bewerbung können Fotos, Videos/DVD’s, Zeitungsausschnitte oder andere Belege für die besondere Leistung beigelegt werden.

Kriterien, die für die Bewertung durch die Jury von Bedeutung sein können:

  • die innovative Idee,
  • die regionale Verankerung,
  • darüber, ob außergewöhnliche Wege beschritten und/oder innovative Ideen entwickelt wurden,
  • das Unternehmen/das Projekt hat eine interkulturell gemischte Belegschaft (Integration im Unternehmen) bzw. Teilnehmerkreis,
  • das Unternehmen/das Projekt hat Ausbildungsplätze geschaffen und/oder ermöglicht Weiterbildung für die Belegschaft.

Einsendung der Bewerbungen

Ausschreibungsende ist der 31. Mai 2009.
Später eingehende oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen sind zu richten an:

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg
Telefon: 0331 866-5900
Telefax: 0331 866-5909
E-Mail: integrationsbeauftragte@masgf.brandenburg.de

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