Das Ministerium

Unsere Themen

Landesbeauftragte

Service

Arbeit

Arbeitspolitik in Brandenburg

Vier Arbeiter auf einer Baustelle, © sculpies - Fotolia.com © sculpies - Fotolia.com

Der Abbau der Arbeitslosigkeit, die Fachkräftesicherung und gute Entlohnung sind die zentralen Themen der brandenburgischen Arbeitspolitik. Die politische Leitlinie lautet: „Gute Arbeit für alle“.

Gute Arbeit für alle

Gute Arbeit ist vor allem humane, innovative und qualifizierte Arbeit, von der Beschäftigte und ihre Familien leben können. Durch Qualifizierung, Fachkräftesicherung und öffentliche Beschäftigung wird dies gefördert. Notwendig ist ein starkes Miteinander von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Politik. Diesem Ziel dient die Brandenburger Sozialpartnerschaft. Dabei gilt es auch, die Tarifpartner für gute Wirtschaftsstrukturen und gute Arbeitsbedingungen in einem weltoffenen Brandenburg zu stärken.

Arbeitsmarktprogramme

Dem Ziel „Gute Arbeit“ dient auch das Arbeitspolitische Programm Brandenburgs „In Menschen investieren – Regionen stärken“. Es richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer und enthält u.a. Förderprogramme zur beruflichen Ausbildung und zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Besonders die Programme zur Qualifizierung und Kompetenzentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen, zur Fachkräftesicherung, Modernisierung der Arbeitsorganisation und Existenzgründung stärken den Wirtschaftsstandort.

Den größten Anteil an den Förderprogrammen hat - mit jährlich etwa 100 Millionen Euro – der Europäische Sozialfonds (ESF).

Arbeit für Brandenburg

Arbeit für BrandenburgIn Brandenburg leben über 18.000 Langzeitarbeitslose, die älter als 50 Jahre sind. Viele von ihnen hatten seit mehreren Jahren keine feste Stelle mehr. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind nicht gut.

Das Land Brandenburg will diesen Menschen mit dem am 1. Juni 2010 gestarteten Programm „Arbeit für Brandenburg“ eine berufliche Perspektive eröffnen. Von Mitte 2010 bis 2014 sollen öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse für ältere Langzeitarbeitslose geschaffen werden durch Mittel von Land, Bund und den Kommunen.

Arbeitslosigkeit

Der Abbau der Arbeitslosigkeit bleibt ein vorrangiges Ziel. Dreh- und Angelpunkt dafür ist ein aktivierender Arbeitsmarkt, der den Menschen Chancen und Entwicklungsräume gibt, sowie den Wirtschaftsstandort stärkt.

Brandenburgs Arbeitslosenquote ist in den vergangenen Jahren von rund 20 Prozent (2005) auf rund 11 Prozent (2011) gesunken. Gründe sind neben der Stabilisierung der Wirtschaftsstruktur nach dem Umbruch in den 90er Jahren und dem Wirtschaftswachstum vor allem eine verbesserte Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung; aber auch der demografische Wandel spielt eine Rolle. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist von rund 684.000 (2006) auf rund 770.000 (2011) gestiegen.

Fachkräftesicherung

Wissenschaftlerin, © Darren Baker - Fotolia.com © Darren Baker - Fotolia.comBerlin und Brandenburg sind attraktiv für Fachkräfte. Mit dem zu erwartenden Fachkräftebedarf wachsen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der Hauptstadt-Region.

Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften wächst: Schon bis 2015 werden rund 270.000 Arbeitsplätze nicht besetzt werden können, wenn nicht entgegengesteuert wird. Bis 2020 steigt die Zahl auf 362.000 und bis 2030 sogar auf bis zu 460.000. Das geht aus der ersten gemeinsamen „Fachkräftestudie Berlin-Brandenburg“ aus dem Jahr 2010 hervor.

Dieser zu erwartende Fachkräftebedarf zeigt: Wer gut ausgebildet ist, hat gute Chancen auf dem heimischen Arbeitsmarkt.

Der künftige Fachkräftebedarf kann nur gesichert werden durch passgenaue Ausbildung, Qualifizierung und gute Löhne. Eine ordentliche Bezahlung ist auch eine wesentliche Voraussetzung beim Thema Rückkehrer bzw., um Menschen im Land zu halten.

Ausbildung

Etwa jeder zweite Brandenburger Betrieb ist ausbildungsberechtigt. Sie sichern den Fachkräftenachwuchs. Sie bieten jungen Menschen einen beruflichen Einstieg in ihrer Heimatregion und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der märkischen Wirtschaftskraft. Das Land verleiht für dieses Engagement jedes Jahr den „Brandenburgischen Ausbildungspreis“ an Unternehmen, die sich zum Beispiel durch Qualität und Kontinuität in der Ausbildung auszeichnen.

Mindestlohn

Ein Bauarbeiter montiert ein graues Rohr. © Roman Milert - Fotolia.com © Roman Milert - Fotolia.comGute Arbeit muss gut bezahlt werden. Deshalb setzt sich die Landesregierung konsequent für existenzsichernde Mindestlöhne ein. Erst das gibt den Menschen soziale Sicherheit - wie angemessenes Wohnen, gesunde Ernährung, Sicherung im Alter, Bildung und kulturelle Betätigung. Möglichst wenige Menschen sollen auf öffentliche Unterstützung zusätzlich zum Lohn angewiesen sein. Auch angesichts der Gefahr von Altersarmut sind Mindestlöhne dringend erforderlich.

Das Land Brandenburg kann nur für Aufträge der öffentlichen Hand einen Mindestlohn gesetzlich regeln. Dazu dient das Brandenburger Vergabegesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Danach erhalten in Brandenburg nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,00 Euro zahlen (Brandenburgisches Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vom 21. September 2011).

Tarifverträge

Das Gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg bietet allen Interessierten die Möglichkeit, Auskünfte aus Tarifverträgen zu erhalten und in Tarifverträge Einsicht zu nehmen. Das Gemeinsame Tarifregister besteht seit 1992. Alle Tarifverträge, die in den Ländern Berlin und Brandenburg gelten, werden hier registriert, ausgewertet und bereitgehalten.

Arbeitsschutz

Wirtschaftlicher Erfolg und gesunde Arbeitsbedingungen gehören untrennbar zusammen. Nur gesunde und sicher arbeitende Menschen sind motiviert und leistungsfähig. Erster Ansprechpartner bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz: http://bb.osha.de/.

 

Weitere Informationen zum Thema

Materialien zum Download

Externe Links

Letzte Aktualisierung: 08.02.2012