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Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder

Eine junge Frau trägt ein Kind auf den Schultern. © Snail000 - Fotolia.com © Snail000 - Fotolia.com

Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder muss entschlossen bekämpft werden. Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die ganze Gesellschaft ist gefordert, hinzuschauen und zu handeln.

Im Jahr 2010 wurden in Brandenburg in der polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 2.856 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Die meisten Opfer sind Frauen, die meisten Täter aktuelle oder frühere Partner. Auch Kinder leiden unter der Gewalt gegen ihre Mütter.

Logo Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre KinderDie Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist ein Handlungsschwerpunkt der Frauen- und Gleichstellungspolitik in Brandenburg. Seit 2001 verfolgt die Landesregierung mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder das Ziel, häusliche Gewalt wirkungsvoll zu bekämpfen.  Es ist gelungen, die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, Frauenhilfeeinrichtungen, Polizei,  Kommunen und anderen Partnern im Kampf gegen Gewalt eng zu verzahnen. Die Hilfsangebote für von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder werden weiterentwickelt.

In Brandenburg bieten 23 Frauenhäuser,  Beratungsstellen und Notwohnungen Hilfe und Zuflucht  für betroffene Frauen und ihre Kinder. 590 Frauen und 571 Kinder fanden im Jahr 2010 dort Schutz und Beratung.  Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser, das in den letzten Jahren stetig an Bedeutung zugenommen hat, ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen. 2.902 Frauen ließen sich im Jahr 2010 beraten. Dazu kamen 521 Beratungen von Angehörigen und 2.275 Beratungen von Einrichtungen und Behörden wie z.B. Verwaltungen, Kindertagesstätten oder Schulen. 

In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden pro Jahr mit insgesamt 2 Millionen Euro von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert.

Seit 1999 wird der 25. November als internationaler Tag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen begangen. Mit vielen Aktionen wird auf das Problem aufmerksam gemacht. Der Tag erinnert an die drei Schwestern Mirabal, die am 25. November 1960 wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur auf der Dominikanischen Republik nach monatelanger Verfolgung und Folter ermordet wurden.

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