Das Ministerium

Unsere Themen

Landesbeauftragte

Service

Menschen mit Behinderungen

Parkplatz für Behinderte © srphotos - Fotolia.com © srphotos - Fotolia.com

Es ist normal, verschieden zu sein. Manche Menschen sind blind oder gehörlos, andere haben Lernschwierigkeiten, eine geistige oder körperliche Behinderung. Aber es gibt auch viele Menschen, die nicht über 1,20 Meter hoch springen oder 100 Meter nicht unter zwanzig Sekunden rennen können. Sind sie deshalb behindert? Eine Behinderung sollte nur als Verschiedenheit verstanden werden.

Die wenigsten Behinderungen sind angeboren. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes wurde im Jahr 2007 bei rund 82,3 Prozent der schwerbehinderten Menschen in Deutschland die Behinderung durch eine Krankheit verursacht, 4,4 Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf und 2,2 Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen.

Jeder Mensch kann von einer Behinderung betroffen sein. In Brandenburg leben etwa 220.000 schwerbehinderte Menschen.

Und der Anteil der Bevölkerung, der auf eine barrierefreie Umwelt angewiesen ist, wächst auch mit dem demografischen Wandel. Bereits im Jahr 2020 wird jeder Vierte und ab 2030 schon jeder Dritte im Land Brandenburg über 65 Jahre alt sein. Ältere Menschen, aber auch Familien mit Kleinkindern benötigen barrierefreie Wohnungen, frei zugängliche öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel.

Inklusion – Dabei sein von Anfang an

Anliegen einer modernen Behindertenpolitik ist nicht mehr allein die Integration, sondern die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Das Motto lautet: „Alle inklusive in Brandenburg“. Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gesellschaft. Sie haben das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft – von Anfang an.

Derzeit wird das Brandenburger Behindertengleichstellungsgesetz novelliert. Ziel ist vor allem, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Praxis umzusetzen. Dazu erarbeitet die Landesregierung ein behindertenpolitisches Maßnahmenpaket. Auf fünf Regionalkonferenzen, die im Sommer 2010 in ganz Brandenburg stattfanden, wurde über die UN-Konvention, die Eckpunkte der Novellierung und Ideen und Ansätze für ein Maßnahmenpaket informiert und mit den Betroffenen diskutiert.

Mit der UN-Konvention, die seit 2009 auch für Deutschland verbindlich ist, wird Behinderung nicht länger vor allem unter medizinischen und sozialen Blickwinkeln betrachtet, sondern als Menschenrechtsthema anerkannt. Der Vertrag formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen und fordert eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Weitere Informationen zur UN-Konvention gibt es unter http://www.alle-inklusive.behindertenbeauftragte.de/.

 

Weitere Informationen zum Thema

Materialien zum Download

Externe Links

Landesbehindertenbeirat Brandenburg


Publikationen

zu den Themen