Pflege und Heimrecht
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In Brandenburg leben rund 90.000 pflegebedürftige Menschen. Das ist ein Anteil von 3,5 Prozent der Bevölkerung. Ihre Zahl wird sich bis 2030 voraussichtlich auf über 130.000 erhöhen. Es gibt mehr als 320 stationäre Pflegeeinrichtungen und fast 550 ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen 350 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Das Sozialministerium ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) dafür verantwortlich, dass pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen in Brandenburg eine leistungsfähige, qualitativ und quantitativ gute Versorgungsstruktur zur Verfügung steht. Aufgrund seiner Zuständigkeit für das Heimrecht regelt das Land die Anforderungen an die Wohn- und Betreuungsqualität in verschiedenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus ist das Sozialministerium auch für die Ausbildung in den Altenpflegeberufen zuständig. Unterstützt wird es dabei vom Landesamt für Soziales und Versorgung (weitere Informationen zur Fachaufsicht).
Pflegestützpunkte
In Brandenburg gibt es 19 Pflegestützpunkte (weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten). Sie bieten allen Versicherten eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung hilft auch der Wegweiser Pflege online: er enthält alle Adressen und Ansprechpartner rund um das Thema Pflege in Brandenburg.
Pflegenotruf
Das Beratungstelefon "Pflege in Not Brandenburg" ist eine zentrale Beratungs- und Beschwerdestelle und will auch dazu beitragen, das Thema Gewalt in der Pflege aus der gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen und Hilfestellungen zu geben.
Unter der Telefonnummer 0180 265 55 66 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten) erhalten Pflegebedürftige, Angehörige, in der Pflege Beschäftigte, Nachbarn oder Pflegeeinrichtungen kostenfrei qualifizierte Beratung, Informationen und Hilfsangebote, wenn zum Beispiel Überforderungen in der Pflege zu Aggressionen und Gewalt führen oder wenn sich Pflegende mit Schuldgefühlen aufgrund von eigener Überforderung quälen.
Heimrecht
Seit Anfang 2010 gilt in Brandenburg ein neues Heimrecht für Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und andere unterstützende Wohnformen. So soll eine gute Pflege und Betreuung in den Einrichtungen gesichert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sollen die nötige Unterstützung und Sicherheit finden, um ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können.
Weitere Informationen zum Thema
- Pflegestützpunkte im Land Brandenburg
- Aufsicht für unterstützende Wohnformen des Landes Brandenburg (ehemals Heimaufsicht)
- Landespflegegeldgesetz
- Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger
- Pressemitteilung: Neues Landespflegegesetz - Sozialminister Baaske: Pflege zukunftssicher gestalten (vom 1.03.2011)
- Pressemitteilung: Neue Regelungen für Bau und Ausstattung von Pflegeheimen (vom 2.12.2010)
Gesetze und Verordnungen
- Gesetz zur Neuregelung der heimrechtlichen Vorschriften im Land Brandenburg
- Verordnung über die Anforderungen an die Strukturqualität in Einrichtungen und ihnen gleichgestellten Wohnformen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz
- Gemeinsames Rundschreiben des MIL und des MASF zur abgestimmten Aufsichtsführung über Heime, Einrichtungen und unterstützende Wohnformen (vom 26. Januar 2010)
Materialien zum Download
- Broschüre: Mehr als ein Dach über dem Kopf – Leben in unterstützenden Wohnformen (Heimrecht)
- Broschüre: Kurzzeitpflege in Brandenburg
- Broschüre: Pflegestützpunkte im Land Brandenburg



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