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Pflege und Heimrecht

Eine Altenpflegerin gibt einer alten Frau etwas zu trinken, © CHW - Fotolia.com © CHW - Fotolia.com

In Brandenburg leben rund 90.000 pflegebedürftige Menschen. Das ist ein Anteil von 3,5 Prozent der Bevölkerung. Ihre Zahl wird sich bis 2030 voraussichtlich auf über 130.000 erhöhen. Es gibt mehr als 320 stationäre Pflegeeinrichtungen und fast 550 ambulante Pflegedienste. Hinzu kommen 350 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Das Sozialministerium ist nach dem Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) dafür verantwortlich, dass pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen in Brandenburg eine leistungsfähige, qualitativ und quantitativ gute Versorgungsstruktur zur Verfügung steht. Aufgrund seiner Zuständigkeit für das Heimrecht regelt das Land die  Anforderungen an die Wohn- und Betreuungsqualität in verschiedenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Darüber hinaus ist das Sozialministerium auch für die Ausbildung in den Altenpflegeberufen zuständig. Unterstützt wird es dabei vom Landesamt für Soziales und Versorgung (weitere Informationen zur Fachaufsicht).

Pflegestützpunkte

Logo Pflegestützpunkte BrandenburgIn Brandenburg gibt es 19 Pflegestützpunkte (weitere Informationen zu den Pflegestützpunkten). Sie bieten allen Versicherten eine neutrale Beratungsstelle für Menschen, die Informationen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege benötigen.

Bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung hilft auch der Wegweiser Pflege online: er enthält alle Adressen und Ansprechpartner rund um das Thema Pflege in Brandenburg.

Pflegenotruf

Das Beratungstelefon "Pflege in Not Brandenburg" ist eine zentrale Beratungs- und Beschwerdestelle und will auch dazu beitragen, das Thema Gewalt in der Pflege aus der gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen und Hilfestellungen zu geben.

Unter der Telefonnummer 0180 265 55 66 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, für Anrufe aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten) erhalten Pflegebedürftige, Angehörige, in der Pflege Beschäftigte, Nachbarn oder Pflegeeinrichtungen kostenfrei qualifizierte Beratung, Informationen und Hilfsangebote, wenn zum Beispiel Überforderungen in der Pflege zu Aggressionen und Gewalt führen oder wenn sich Pflegende mit Schuldgefühlen aufgrund von eigener Überforderung quälen.

Heimrecht

Seit Anfang 2010 gilt in Brandenburg ein neues Heimrecht für Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und andere unterstützende Wohnformen. So soll eine gute Pflege und Betreuung in den Einrichtungen gesichert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sollen die nötige Unterstützung und Sicherheit finden, um ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können.

Weitere Informationen zum Thema

Gesetze und Verordnungen

Materialien zum Download

Externe Links