Existenzgründung
© L.Runzelkorn - Fotolia.comEin Schwerpunkt des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist die Förderung von Existenzgründungen. Sie sind nicht nur ein starker Motor für die Wirtschaft, sondern vor allem auch für den Arbeitsmarkt. Im Durchschnitt schafft jeder Existenzgründer in Deutschland drei bis vier neue Arbeitsplätze. In Brandenburg betrug die Selbstständigenquote im Jahr 2010 12,3 Prozent und lag damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 10,9 Prozent (Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder).
Eine Existenzgründung – vor allem aus der Arbeitslosigkeit heraus – ist eine sinnvolle Alternative zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. In Brandenburg kommt ein großer Teil der Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit.
In den vergangenen zehn Jahren hat das Arbeitsministerium ein umfassendes Beratungsnetzwerk in Brandenburg aufgebaut. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es einen regionalen Lotsendienst, der vor allem arbeitslose Menschen auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit mit Qualifizierung und Beratung unterstützt.
Außerdem gibt es einen speziellen Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten, an allen Hochschulen einen Gründungsservice, für junge Leute bis 27 Jahre Gründungswerkstätten, das Förderangebot "Innovation braucht Mut" für innovative Gründungen sowie die Beratungsstellen für die Unternehmensnachfolge.
Die Lotsendienste sind erfolgreich: Von 2001 bis 2009 hatten sie eine Gründungsquote von 74 Prozent. Das heißt, drei Viertel ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich mit ihrer Hilfe selbständig gemacht. Bis 2011 haben die Lotsendienste über 11.000 Menschen erfolgreich in die Selbständigkeit begleitet. Gefördert werden die Lotsendienste sowie die übrigen Beratungsstellen zur Existenzgründung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg.
Darüber hinaus unterstützt das Arbeitsministerium Gründerinnen und Gründer mit innovativen Ideen mit Zuschüssen zwischen 25.000 und 100.000 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderung ist jedoch nur für die Kreise im Norden und Osten von der Prignitz bis Oder-Spree möglich. Das Programm "Gründung innovativ" richtet sich an Erstgründerinnen und -gründer in den ersten beiden Jahren nach der Gründung (bisher fünf Jahre). Unternehmen, die sich mit einer neuen Idee aus ihrem bisherigen Unternehmen ausgründen, werden nicht gefördert.
Weitere Informationen zum Thema
- Pressemitteilung: Brandenburger Gründungsförderung fortsetzen (vom 21. November 2011)
- Pressemitteilung: 10 Jahre "Lotsendienste zur Existenzgründung" (vom 27. Oktober 2011)
- Pressemitteilung: Unterstützung für Gründer mit innovativen Ideen (vom 19. August 2011)
Materialien zum Download
- Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründnungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg vom 30. Dezember 2009
- Fördergrundsätze des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie zur Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen von innovativ ausgerichteten Unternehmen (Gründung innovativ) vom 22. Juli 2011
- Broschüre: Gut beraten in die Selbständigkeit, Existenzgründungsförderung im Land Brandenburg
- Broschüre: Selbständig ist die Frau, Tipps für Gründerinnen mit und ohne Familie



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