Bildungsscheck Brandenburg
500 € für Ihre berufliche Weiterbildung
Viele Beschäftigte in Brandenburg möchten sich beruflich weiterbilden. Denn eine berufliche Weiterbildung verbessert die eigene Beschäftigungsfähigkeit und eröffnet Karrierechancen.
Doch in vielen Fällen scheitert der erste Schritt zur beruflichen Weiterbildung an der notwendigen finanziellen Unterstützung. Für diese Fälle möchten wir mit dem Bildungsscheck Abhilfe schaffen und stellen dafür Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Der Bildungsscheck ist ein Beitrag des Landes zu Ihrer persönlichen Berufs- und Lebensplanung. Es ist richtig und wichtig, dass Sie eigenverantwortlich – auch unabhängig von Weiterbildungsangeboten Ihres Arbeitgebers – Ihr Wissen aktualisieren und erweitern möchten.
Der Bildungsscheck gibt Hilfe zur Selbsthilfe in einer Form, die sich direkt in Ihrem Geldbeutel bemerkbar macht. Mit dem Bildungsscheck Brandenburg bekommen Sie einen Zuschuss von bis zu 500 €, den Sie für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung einsetzen können.
Das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH berät Sie unter der Hotline 0331 6002-333 Machen Sie sich schlau!
- Was ist ein Bildungsscheck?
- Was bringt Ihnen ein Bildungsscheck?
- Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?
- Wie bekommen Sie einen Bildungsscheck?
- Wie wird ein Bildungsscheck abgerechnet?
- Was wird gefördert?
- Was wird nicht gefördert?
- Welche Höhe hat der Zuschuss in Form des Bildungsschecks?
- Wer berät mich?
- Sonstige Informationen
Was ist ein Bildungsscheck?
Ein Bildungsscheck ist bares Geld wert
Mit dem Bildungsscheck bekommen Sie einen Zuschuss für Ihre berufliche Weiterbildung – individuell und unabhängig von Ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung wie folgt: Der Bildungsscheck bietet einen Zuschuss von bis zu 500 € zur Kursgebühr.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für:
- Beschäftigte in Elternzeit
- Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms "Kommunalkombi"
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Was bringt Ihnen ein Bildungsscheck?
Ein Bildungsscheck bringt Ihnen Vorteile im Beruf
- Sie können Ihre eigenen Qualifikationen passgenau weiter entwickeln - mittel- und langfristig.
- Berufliche Weiterbildung unterstützt Ihre Karriereplanung und die Gestaltung Ihres Berufs- und Lebenswegs.
- Berufliche Weiterbildung erhält und verbessert Ihre Chancen am Arbeitsmarkt.
- Der Bildungsscheck hilft Ihnen bei einer beruflichen Neuorientierung.
Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?
Einen Bildungsscheck können (fast) alle Beschäftigten bekommen
Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Sie, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin Pflichtbeiträge zu Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Ausnahme: Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi)
- Auszubildende und Studierende,
- Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III erhalten (Ausnahme: Personen, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten, sog. "Aufstocker")
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ (Frequently asked questions – Häufig gestellte Fragen).
Wie bekommen Sie einen Bildungsscheck?
Ein Bildungsscheck kann ganz einfach beantragt werden
Bitte beachten Sie: ERST bei der LASA Brandenburg GmbH beraten lassen, DANN zur Weiterbildung anmelden!
SCHRITT 1 - Beratungsstellen kontaktieren
Kontaktieren Sie eine der Beratungsstellen per E-Mail bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:
Die Bildungsscheck-Telefonnummer – 0331 6002-333 –
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LASA GmbH Brandenburg GmbH beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Auf Wunsch wird Ihnen ein persönlicher Beratungstermin in einer der aufgeführten Beratungsstellen organisiert.
Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag von 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
SCHRITT 2 – Kursangebot wählen
Bei persönlicher Beratung wählen Sie gemeinsam mit dem Weiterbildungsberater oder der Weiterbildungsberaterin das passende Kursangebot aus.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist dem Land Brandenburg sehr wichtig. Deswegen haben Sie bei telefonischer Beratung die Wahl:
Entweder wird Ihnen zunächst ein "Weiterbildungspaket" zugeschickt: Dieses beinhaltet alle für die Beantragung des Bildungsschecks notwendigen Unterlagen, inkl. einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung. Letztere schicken Sie bitte – zusammen mit den übrigen notwendigen Unterlagen – unterschrieben zurück. Anschließend erfolgt die telefonische Beratung. Ihr ausgefüllter und gültiger Bildungsscheck wird Ihnen nach dem Beratungsgespräch zugeschickt.
Oder Sie entscheiden sich für die sofortige Beratung. Sie bekommen das "Weiterbildungspaket" zugeschickt, inkl. eines Bildungsschecks, den Sie noch ausfüllen müssen, und einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung. Auf diesem Bildungsscheck sind nur die von Ihnen gemeinsam mit der Beratungsstelle ausgewählten Weiterbildungsanbieter aufgeführt. Die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung schicken Sie bitte zusammen mit den übrigen notwendigen Unterlagen unterschrieben zurück. Ihr Bildungsscheck wird nun "freigeschaltet".
Ihr Bildungsscheck ist ein halbes Jahr ab Datum der Freischaltung gültig. In diesem Zeitraum muss der Kurs beginnen, für den Sie sich entschieden haben und für den Sie Ihren Bildungsscheck einsetzen möchten.
SCHRITT 3 – Kurs besuchen
Ihren vollständig ausgefüllten Bildungsscheck legen Sie bei Kursbeginn bei einem der auf dem Bildungsscheck benannten Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl vor. Dieser überprüft, ob Ihr Bildungsscheck gültig ist. Hierfür weisen Sie sich bitte dem Bildungsträger gegenüber durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass aus.
Sie weisen nach, dass Sie Ihren Eigenanteil bezahlt haben.
Ihrem Kursbesuch steht nun nichts mehr im Weg.
Wie wird ein Bildungsscheck abgerechnet?
Ein Bildungsscheck kann ganz einfach abgerechnet werden
Die Abrechnung des von Ihnen eingereichten Bildungsschecks übernimmt Ihr Weiterbildungsanbieter für Sie!
Sie sind ein Bildungsträger und haben Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die einen Bildungsscheck bei Ihnen einlösen wollen? Die Einlösung und Abrechnung des Bildungsschecks ist in drei Schritten erledigt:
SCHRITT 1 – Bildungsscheck im Online-Portal der LASA prüfen,
SCHRITT 2 – Bildungsscheck und Zahlungsnachweis nach Kursende einsammeln,
SCHRITT 3 – Bildungsscheck und Zahlungsnachweis über das Online-LASA-Portal einreichen und abrechnen.
Die Rückerstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von zwei Wochen durch die LASA Brandenburg GmbH.
Die Details zum Bildungsscheck-Verfahren und zu beachtende Hinweise finden Sie im Bildungsscheck-Merkblatt für Bildungsträger.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie auch in den FAQ.
Was wird gefördert?
Ein Bildungsscheck ist vielseitig einsetzbar
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen beruflichen Weiterbildung, zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung. Sie bestimmen selbst, ob und wann Sie sich beruflich weiterbilden – unabhängig von Ihrem Betrieb.
Wenn Ihr Betrieb für Sie eine berufliche Weiterbildung in Betracht zieht und dafür eine Förderung haben möchte, kann er sich ebenfalls an die LASA GmbH Brandenburg wenden. Für diese Fälle gibt es nicht den Bildungsscheck, wohl aber andere Fördermöglichkeiten speziell für Unternehmen.
Gefördert wird ein Zuschuss zu Kursgebühren. Bitte beachten Sie: Prüfungsentgelte, Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Kursmaterialien oder ähnliches können nicht gefördert werden, sondern ausschließlich Teilnahmegebühren.
Eine berufliche Weiterbildung kann z.B. eine spezielle Software-Schulung umfassen (Auto-CAD für Ingenieure), branchenspezifisches Spezialwissen (Bsp: CNC-Zusatzqualifikationen, Sprachkenntnisse Wirtschaftsenglisch) oder sogenannte Soft-Skill-Schulungen (Rhetorik, Mitarbeiterführung).
Im Beratungsgespräch mit dem Weiterbildungspersonal der LASA Brandenburg GmbH wird Ihr beruflicher Qualifizierungsbedarf abgeklärt:
- Was sind Ihre persönlichen Voraussetzungen – z.B. anhand der Fragen: Was können Sie, welche Schul- oder Berufsabschlüsse bzw. welche Berufserfahrung bringen Sie mit und wo liegen Ihre Stärken bzw. Schwächen?
- Welche Ziele wollen Sie mit der geplanten Weiterbildung erreichen – möchten Sie Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf den neuesten Stand bringen, vielleicht sogar um beruflich aufzusteigen? Möchten Sie sich weiterqualifizieren z.B. durch ein berufsbegleitendes Studium? Oder bereiten Sie, z.B. nach einer Elternzeit, Ihre Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz?
- Welche Möglichkeiten haben Sie? In der Weiterbildungsberatung bekommen Sie ausführliche Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten und Hinweise, was Sie bei der Auswahl Ihrer Weiterbildung beachten sollten.
Gemeinsam mit Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin wählen Sie inhaltlich und / oder regional (z.B. auf dem Arbeitsweg gelegen) passende Weiterbildungskurse aus. Die Anbieter dieser Kurse werden auf dem Bildungsscheck vermerkt. Sie können entscheiden, bei welchem dieser Anbieter Sie Ihren Bildungsscheck einlösen.
Was wird nicht gefördert?
Ein Bildungsscheck ist für vieles, aber nicht für alles einsetzbar
Generell gilt: Kursentgelte im Sinne des Bildungsschecks sind nur die reinen Teilnahmegebühren. Fahrtkosten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel sind nicht förderfähig.
Bitte beachten Sie, dass folgende Weiterbildungsangebote nicht im Rahmen des Bildungsschecks förderfähig sind:
- Angebote, zur Erholung, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung,
- Angebote der sportlichen oder künstlerischen Betätigung,
- arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z.B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings zum Verkauf spezifischer Produkte,
- Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind,
- Kurse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen,
- Kurse, deren Kosten aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Arbeitgeber zu übernehmen sind.
Nicht förderfähig sind darüber hinaus generell Qualifizierungsmaßnahmen:
- die als Einzelunterricht durchgeführt werden,
- zur Regelung der Betriebsnachfolge,
- für berufsabschlussbezogene Qualifikationen, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind.
Ihre Teilnahme an dem ausgewählten Kurs ist nicht förderfähig, wenn Sie hierfür eine anderweitige Förderung aus Landes- oder Bundesmitteln oder im Rahmen europäischer Förderprogramme (z.B. Grundtvig) erhalten.
Die mit dem Bildungsscheck geförderte berufliche Weiterbildung kann, sofern es sich um anerkannte Bildungsurlaubsseminare handelt, im Rahmen einer Bildungsfreistellung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz in Anspruch genommen werden: Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für die berufliche Weiterbildung zur Verfügung. Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich, der Lohn wird währenddessen weitergezahlt. Das MBJS veröffentlicht regelmäßig das Gesamtverzeichnis anerkannter Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung im Land Brandenburg.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den FAQ.
Welche Höhe hat der Zuschuss in Form des Bildungsschecks?
Ihr Wissen ist uns was wert
Sie bekommen einen Zuschuss von maximal 500 € pro Bildungsscheck. Voraussetzung ist, dass Sie einen Teil der Kursgebühren selber tragen.
Der Bildungsscheck fördert die individuelle berufliche Weiterbildung wie folgt:
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 10 % für:
- Beschäftigte in Elternzeit
- Beschäftigte im Rahmen des Bundesprogramms "Kommunalkombi"
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten.
Eine Teilnahme an beruflicher Weiterbildung mit Eigenbeteiligung von mindestens 30 % für alle anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg.
Dass Sie Ihre Eigenbeteiligung gezahlt haben, weisen Sie bitte beim Bildungsträger vor Kursbeginn nach.
Pro Person können maximal zwei Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden.
Wer berät mich?
Beratung zum Bildungsscheck bekommen Sie unkompliziert und schnell
Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich an das Team Bildungsscheck bei der LASA Brandenburg GmbH.
Schreiben Sie eine E-Mail an bildungsscheck@lasa-brandenburg.de oder rufen Sie an:
Telefon: 0331 6002-333.
Die Bildungsscheck-Hotline erreichen Sie:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag von 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen folgende Beratungsstellen zur Verfügung (gern auch mit Terminabstimmung über 0331/6002333):
LASA Brandenburg GmbH
Team Bildungsscheck
Wetzlarer Straße 54
14482 Potsdam
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:30 Uhr
Dienstag von 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 14:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
Regionalbüro Ost-Brandenburg / Frankfurt (Oder)
LASA Brandenburg GmbH
BIC - Business and Innovation Centre Frankfurt (Oder) GmbH
Raum 001
Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)
Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Schönefeld)
LASA Brandenburg GmbH
Mittelstraße 7
12529 Schönefeld
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat 14:00 - 18:00 Uhr
Stadtbüro (Neuruppin)
Wichmannstraße 12
16816 Neuruppin
Kreisverwaltung Barnim (Eberswalde)
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus)
LASA Brandenburg GmbH
Am Turm 14
03046 Cottbus
Sonstige Informationen
Information für Bildungsträger:
Werben Sie mit dem Bildungsscheck-Logo! – Das Bildungsscheck-Logo dürfen Sie kostenlos nutzen. Das Bildungsscheck-Logo steht Ihnen auf dieser Seite unten stehend zum Download zur Verfügung. Informationen zur Verwendung des Logos und weitere Hinweise zum Bildungsscheck-Verfahren finden Sie im Dokument "Informationen für Bildungsträger - Merkblatt Bildungsscheck".
Informationen zum Bildungsscheck finden Sie auch hier:
- www.esf.brandenburg.de,
- Landesagentur für Struktur und Arbeit GmbH (LASA) unter www.lasa-brandenburg.de,
- Bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
- Ein breites Spektrum von Weiterbildungsangeboten finden Sie unter www.wdb-brandenburg.de und www.wdb-suchportal.de.
Nutzen Sie auch die Bildungsprämie! – Die Bildungsprämie unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.
Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.




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