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Existenzminimum

Der deutsche Staat garantiert über das physische Existenzminimum hinaus – also Nahrung, Kleidung, Wohnung – in der Praxis das sogenannte "soziokulturelle Existenzminimum". Dies bedeutet, dass die staatliche Unterstützung auch Leistungen umfasst, die der Bürgerin und dem Bürger ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht – beispielsweise die Finanzierung von persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens oder von Klassenfahrten der Kinder. Damit legt der Staat die Basis für eine Teilnahme der Bürger am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.